Allgemeine Reisebedingungen
für Reisen, die der Verein WaldZeit e.V.
als Reiseveranstalter im Sinn von §§ 651a ff. BGB durchführt

1) Vertragsschluss

Mit Ihrer schriftlichen Anmeldung und der Einverständniserklärung zu den Reisebedingungen bieten Sie WaldZeit verbindlich den Abschluss eines Reisevertrags an.
Der Reisevertrag kommt durch unsere unverzügliche schriftliche Anmeldebestätigung zustande.
Wenn Sie dritte Personen anmelden, haften Sie auch für den Reisepreis der/s Mitreisenden.
Anmeldeschluss ist zwei Wochen vor Beginn der Reise.

2) Leistung

Die von WaldZeit vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der Ausschreibung und allen darin enthaltenen Hinweisen und Erläuterungen und aus den Angaben im Anmeldeformular. Angaben über die Unterbringung gelten unter dem Vorbehalt von Änderungen der Hotelsituation. Die Art des Reisekonzeptes impliziert einheimische, landestypische Unterkünfte, Verpflegung und Serviceleistungen.
Abweichungen einzelner Leistungen sind gestattet, soweit diese nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
Die Nennung der Reiseleitung ist unverbindlich.

3) Zahlung

Die Zahlung des Reisepreises erfolgt per Lastschrifteinzug nach Beendigung der Reise. Zu diesem Zweck erteilen Sie WaldZeit bei der Anmeldung eine Einzugsermächtigung.

Diese Zahlungsmodalitäten erlauben es WaldZeit, auf den Abschluss einer preissteigernden Insolvenzversicherung für Reiseveranstalter gemäß § 651k Abs. 1 Satz 2 BGB zu verzichten.

4) Preisänderung

WaldZeit behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Kosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Kosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person auf den Reisepreis auswirken.

Von einer nachträglichen Änderung der Reisekosten werden Sie unverzüglich in Kenntnis gesetzt, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt. Nach diesem Zeitpunkt sind Preiserhöhungen nicht mehr zulässig.

Falls Preiserhöhungen 5 % des Reisepreises übersteigen, sind Sie berechtigt, kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten. Sie haben das Recht auf eine Ersatzreise im Rahmen des § 651a Abs. 5 BGB.

5) Absage der Reise

WaldZeit kann bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten. Wir informieren Sie unverzüglich, mindestens zwei Wochen vor Beginn der Reise, wenn diese wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

6) Rücktritt

Sie können bis zum Beginn der Reise jederzeit durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.

In diesem Falle steht WaldZeit, unter Berücksichtigung des Werts der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und der möglichen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen, folgende pauschale Entschädigung zu:

ab dem 14. Tag vor Reisebeginn = Anmeldeschluss 50 %
ab dem 7. Tag vor Reisebeginn 75 %
am Anreisetag und bei Nichtantritt der Reise 90 %  des Reisepreises.

Sie haben jedoch die Möglichkeit, WaldZeit einen geringeren Schaden nachzuweisen.
Bei einer jederzeit möglichen Umbuchung oder des Reiseantritts durch eine Ersatzperson berechnet WaldZeit eine Bearbeitungsgebühr von 30 Euro.

7) Kündigung

WaldZeit kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn ein/e Teilnehmer/in die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch WaldZeit bzw. der von uns eingesetzten Reiseleitung nachhaltig stört oder wenn sie/er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Kündigt WaldZeit, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Werts der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen.
Die von WaldZeit eingesetzte Reiseleitung ist ausdrücklich bevollmächtigt, unsere Interessen in diesen Fällen wahrzunehmen.

8) Haftung, Ansprüche, Verjährung

Die Haftung von WaldZeit für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit diese von uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurden oder soweit WaldZeit allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Der Verein haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen vorgesehen sind.

Ansprüche wegen Mängeln der Reise können nur dann geltend gemacht werden, wenn diese unverzüglich angezeigt werden, es sei denn, die Anzeige ist der/m Teilnehmer/in unmöglich. WaldZeit hat das Recht, innerhalb angemessener Frist dem Mangel abzuhelfen. Dies findet keine Anwendung, wenn die Abhilfe unmöglich ist. WaldZeit haftet nicht bei Beeinträchtigung durch höhere Gewalt, insbesondere durch schlechtes Wetter.

Mängelanzeigen sind zu richten an die Reiseleitung oder an:

WaldZeit e.V., Reutecker Straße 21b, 94518 Spiegelau,
Telefon und Fax 0 85 53/92 06 52.

Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach Ende der Reise anzumelden.
Alle Ansprüche verjähren nach Ablauf eines Jahres nach Beendigung der Reise.

9) Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen

Sie sind für die Einhaltung der für die Reise geltenden Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbeachtung solcher Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach Vertragsschluss geändert werden sollten. WaldZeit wird Sie im Rahmen seiner Möglichkeiten über wichtige Änderungen der in der Ausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Reiseantritt informieren.

10) Sonstige Bestimmungen

Mit der Anmeldung erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Daten entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz für interne Zwecke von WaldZeit und zur Durchführung des Programms gespeichert werden.

Leistungs-/Erfüllungsort für die Reise ist Spiegelau.

Wanderungen erfordern mehr Einsatz als eine herkömmliche Pauschalreise. Es obliegt deshalb Ihnen, zu klären oder klären zu lassen, ob Sie den gesundheitlichen Anforderungen einer solchen Reise gewachsen sind. Vorausgesetzt wird, dass Sie das in der Ausschreibung genannte Tagespensum bewältigen können.